Albert Rafetseder
2018-07-04 11:52:20 UTC
Hallo Stefan,
Glückwunsch zum hoffentlich baldigen 60-GHz-Kit :-)
Hallo Liste,
Da die Frage nach Richtlinien zur Frequenznutzung im 60-GHz-Band immer
wieder aufkommt, fasse ich hier mal meine Recherche zusammen.
Quellen findet man über das BMVIT bzw. die Oberste Fernmeldebehörde
(OFB) in deren Kategorie Funk --> Frequenzverwaltung,
https://www.bmvit.gv.at/ofb/funk/frequenzverw/natplan/index.html
Seitens der EU, bitte diese ungenaue Zuschreibung mit entsprechender
Vorsicht zu genießen, hat [1] Seite 160 den Bereich 57-64 GHz als
"Mobile Service" im Programm und verweist auf [2] welches seinerseits
den Bereich 57-66 GHz unter "Breitband-Datenübertragungssysteme" mit der
Anmerkung "Keine festen Außeneinrichtungen" führt.
Unser Frequenzplan in .at / OE / MCC 232 hingegen bietet die
Funk-Schnittstellenbeschreibungen "Richtfunk" FSB-RR072 für 59–63 GHz
sowie FSB-RR018 für 57-59 GHz, siehe [3] Seite 38.
Der Anhang 2 zur Frequenznutzungsverordnung (die große, lange Tabelle)
letztlich gibt uns den Bereich 59,3-63 GHz gemäß FSB-RR072 für
"Richtfunk" [4], [5] Seite 260.
So weit die Quellen, die ich durchgeblättert habe. Aus meiner Sicht ist
ortsfeste Nutzung im 60-GHz-Band bei uns erlaubt. Vielleicht freut sich
das Fernmeldebüro über eine entsprechende Eingabe und Nachfrage.
Schöne Grüße,
Albert.
Quellen:
[1]
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011D0829&from=DE
[2]
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/7981/attachments/1/translations#h2-5#h2-5
[3] [3]
https://www.bmvit.gv.at/ofb/funk/frequenzverw/natplan/funkschnittstellen/fsbrr.pdf
[4]
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008807
und dann "Anlage 2" [5]
[5] Nur der Anhang 2:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40188658/II_390_2016_Anlage_2.pdf
Glückwunsch zum hoffentlich baldigen 60-GHz-Kit :-)
Hallo Liste,
Da die Frage nach Richtlinien zur Frequenznutzung im 60-GHz-Band immer
wieder aufkommt, fasse ich hier mal meine Recherche zusammen.
Quellen findet man über das BMVIT bzw. die Oberste Fernmeldebehörde
(OFB) in deren Kategorie Funk --> Frequenzverwaltung,
https://www.bmvit.gv.at/ofb/funk/frequenzverw/natplan/index.html
Seitens der EU, bitte diese ungenaue Zuschreibung mit entsprechender
Vorsicht zu genießen, hat [1] Seite 160 den Bereich 57-64 GHz als
"Mobile Service" im Programm und verweist auf [2] welches seinerseits
den Bereich 57-66 GHz unter "Breitband-Datenübertragungssysteme" mit der
Anmerkung "Keine festen Außeneinrichtungen" führt.
Unser Frequenzplan in .at / OE / MCC 232 hingegen bietet die
Funk-Schnittstellenbeschreibungen "Richtfunk" FSB-RR072 für 59–63 GHz
sowie FSB-RR018 für 57-59 GHz, siehe [3] Seite 38.
Der Anhang 2 zur Frequenznutzungsverordnung (die große, lange Tabelle)
letztlich gibt uns den Bereich 59,3-63 GHz gemäß FSB-RR072 für
"Richtfunk" [4], [5] Seite 260.
So weit die Quellen, die ich durchgeblättert habe. Aus meiner Sicht ist
ortsfeste Nutzung im 60-GHz-Band bei uns erlaubt. Vielleicht freut sich
das Fernmeldebüro über eine entsprechende Eingabe und Nachfrage.
Schöne Grüße,
Albert.
Quellen:
[1]
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011D0829&from=DE
[2]
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/7981/attachments/1/translations#h2-5#h2-5
[3] [3]
https://www.bmvit.gv.at/ofb/funk/frequenzverw/natplan/funkschnittstellen/fsbrr.pdf
[4]
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008807
und dann "Anlage 2" [5]
[5] Nur der Anhang 2:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40188658/II_390_2016_Anlage_2.pdf